Einwohnermeldeamt Auskunft Alfdorf

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Einwohnermeldeamt24 Alfdorf
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Alfdorf Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Was passiert, wenn ich meine neue Adresse nicht rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt angebe?

Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:

  • Droht ein Bußgeld (die Höhe variiert je nach Bundesland)
  • Können wichtige Dokumente oder Behördenschreiben Sie nicht erreichen
  • Kann es zu Problemen bei der Beantragung von Leistungen oder Dokumenten kommen
Was ist eine Zweitwohnung und wann brauche ich sie?

Eine Zweitwohnung ist:

  • Ein zusätzlicher Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz.
  • Oft genutzt von Berufspendlern, Studenten oder bei Fernbeziehungen.
  • Muss beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
  • Kann in einigen Gemeinden zweitwohnungssteuerpflichtig sein.
Wie aktuell sind die Daten im Melderegister?

Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Grundsätzlich sollten die Daten sehr aktuell sein, da Bürger gesetzlich verpflichtet sind, Änderungen zeitnah zu melden.
  • Umzüge müssen innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
  • Andere Änderungen (z.B. Namensänderungen) werden in der Regel unmittelbar erfasst.
  • Die tatsächliche Aktualität kann variieren, wenn Bürger Änderungen nicht rechtzeitig melden.
  • Behörden tauschen Daten regelmäßig aus, um die Aktualität zu verbessern.
  • Bei Anfragen wird das Datum der letzten Aktualisierung oft mit angegeben.
Wer ist verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden?

Anmeldepflichtig sind:

  • Alle Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz beziehen
  • Deutsche Staatsbürger und ausländische Staatsangehörige
  • Personen, die länger als 3 Monate in Deutschland bleiben
  • Minderjährige (Anmeldung erfolgt durch Erziehungsberechtigte)
Wie lange habe ich Zeit, um meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung. In einigen Bundesländern kann die Frist abweichen, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Einwohnermeldeamt Alfdorf

Alfdorf ist eine Gemeinde im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg.

Bundesland Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Stuttgart
Landkreis Rems-Murr-Kreis
Einwohner 7139 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen 73553, 73655
Vorwahlen 07172, 07171
Adresse der Gemeinde Obere Schlossstraße 28, 73553 Alfdorf
Website www.alfdorf.de
Ortsteile Adelstetten, Birkachhof, Bonholz, Buchengehren, Dornhalden, Enderbach, Greuthof, Haselbach, Haselhof, Kapf, Maierhof, Maierhofer, Mittelweiler, Neuhof, Pfahlenhof, Schölleshof, Schotthof, Strbelhof, Strbelmhle, Tennhöfle, Voggenberg, Voggenbergmhle, Vordersteinenberg, Wahlenheim, Adelstetten, Birkachhof, Bonholz, Buchengehren, BuchengehrenerSägmühle, Dornhalden, Enderbach, Greuthof, Haselbach, Haselhof, Kapf, Maierhof, Maierhofer, Mittelweiler, Neuhof, Pfahlenhof

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Ist die Person verstorben oder ins Ausland verzogen, teil das Amt dies auch mit. Für den seltenen Fall, dass eine Person absichtlich untergetaucht ist oder sich versehentlich nicht umgemeldet hat, teilt das Amt mit, das die neue Adresse nicht bekannt ist.