Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:
Sie müssen sich abmelden:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Ja, es gibt Fristen:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Eine Zweitwohnung ist:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Das Einwohnermeldeamt hat folgende Hauptaufgaben:
Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:
Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:
Anmeldepflichtig sind:
Sie müssen Ihre Adresse aktualisieren:
Um eine Auskunftssperre zu beantragen:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Sie müssen sich abmelden:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:
In diesem Fall:
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Sie müssen Ihre Adresse aktualisieren:
Um eine Auskunftssperre zu beantragen:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Sie müssen sich abmelden:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:
In diesem Fall:
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:
Jede Person oder Organisation:
Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:
Behörden und öffentliche Stellen:
Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):
Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Behördliche Anfragen:
Bei Auskunftssperren:
Sonderregelungen:
Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.
Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Allgemeine Voraussetzungen:
Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt läuft typischerweise wie folgt ab:
Antragstellung:
Bearbeitung:
Ergebnismitteilung:
Gebührenerhebung:
Bei erweiterter Auskunft:
Der gesamte Prozess kann je nach Arbeitsaufkommen und Art der Anfrage einige Tage bis wenige Wochen dauern.