Einwohnermeldeamt Auskunft Ravensburg

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Einwohnermeldeamt24 Ravensburg
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Ravensburg - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Was mache ich, wenn ich mich abmelden muss, aber noch keine neue Adresse habe?

Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:

  1. Melden Sie sich trotzdem ab und geben Sie eine vorläufige Adresse an (z.B. von Verwandten oder Freunden).
  2. Informieren Sie das Einwohnermeldeamt, sobald Sie Ihre endgültige Adresse kennen.
  3. Bei einem Umzug ins Ausland können Sie oft eine "Adresse unbekannt" angeben.
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung des Melderegisters
  • Auskunft aus dem Melderegister (z.B. für Behörden)
  • Verwaltung von Personalausweisen und Reisepässen
  • Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
Gibt es Fristen zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt?

Ja, es gibt Fristen:

  • In den meisten Bundesländern müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung anmelden.
  • Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Die genaue Frist kann je nach Bundesland variieren, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Kann ich über das Einwohnermeldeamt den Aufenthaltsort einer Person ermitteln?
  • Ja, über eine Melderegisterauskunft können Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfragen.
  • Für eine einfache Auskunft benötigen Sie den vollständigen Namen und idealerweise weitere Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person.
  • Bei häufigen Namen kann es notwendig sein, zusätzliche Informationen wie das Geburtsdatum anzugeben.
  • Beachten Sie, dass eine Auskunftssperre oder andere Einschränkungen die Auskunft verhindern können.
  • Der genaue Aufenthaltsort (z.B. bei vorübergehender Abwesenheit) wird nicht mitgeteilt, nur die Meldeadresse.
Einwohnermeldeamt Ravensburg

Ravensburg ">ˈʁaːvn̩sbʊʁk] oder [ˈʁaːfn̩sbʊʁk]) ist eine Mittelstadt sowie Kreisstadt und größte Stadt des gleichnamigen Landkreises im südlichen Oberschwaben. Die ehemalige Freie Reichsstadt liegt im Schussental unweit des Bodensees und wurde aufgrund ihrer zahlreichen, gut erhaltenen mittelalterlichen Türme früher auch als „das schwäbische Nürnberg“ bezeichnet. Seit 1. April 1956 ist Ravensburg Große Kreisstadt.
BundeslandBaden-Württemberg
RegierungsbezirkTübingen
LandkreisRavensburg
Einwohner50.928 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen88212–88214
Vorwahlen0751, 07504, 07546
Marienplatz 26, 88212 Ravensburg
Marienplatz 26, 88212 Ravensburg 88213 DE
OrtsteileAdelsreute, Bandeleshaus, Bchelehof, Burg, Georgshof, Hinzistobel, Höll, Horrach, Kesernen, Kleintobel, Oberallewinden, Rahlen, Rappenhaus, Rasthalde, Ravensburg, Rosenhäusle, Ummenwinkel, Weiherhof, Weingartshof, Weißenau, Adelsreute, Bandeleshaus, Büchelehof, Burg, Georgshof, Hinzistobel, Höll, Horrach, Kesernen, Kleintobel, Oberallewinden, Rahlen, Rappenhaus, Rasthalde, Rosenhäusle, Ummenwinkel, Weiherhof, Weingartshof, Weißenau
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ravensburg
Rathausplatz 1
88212 Ravensburg

2. Landratsamt Ravensburg
Wilhelmstraße 2
88212 Ravensburg

3. Finanzamt Ravensburg
Wilhelmstraße 5
88212 Ravensburg

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Ist die Person in einen anderen Ort verzogen, so teilt das Amt dies ebenfalls mit. Ob diese Adresse aktuell ist, ist dem örtlichen Einwohnermeldeamt jedoch nicht bekannt. Um dies herauszufinden, ist eine weitere Melderegisterauskunft beim Ort des Wegzuges erforderlich.