Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:
Jede Person oder Organisation:
Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:
Behörden und öffentliche Stellen:
Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):
Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Um eine Auskunftssperre zu beantragen: