Einwohnermeldeamt Auskunft Augsburg

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Einwohnermeldeamt24 Augsburg
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Gibt es Fristen zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt?

Ja, es gibt Fristen:

  • In den meisten Bundesländern müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung anmelden.
  • Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Die genaue Frist kann je nach Bundesland variieren, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Welche Arten von Personensuchen bietet das Einwohnermeldeamt an?

Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Enthält Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift
    • Kann von jedem beantragt werden
    • Kein Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Enthält zusätzliche Informationen wie Geburtsdatum, frühere Namen, frühere Anschriften
    • Erfordert den Nachweis eines berechtigten Interesses
    • Wird nur in begründeten Fällen erteilt

Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.

Welche Daten werden im Melderegister gespeichert?

Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:

  • Name, Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift und frühere Anschriften
  • Familienstand und Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit (freiwillige Angabe)
  • Ausweisdaten
  • Informationen zu Haupt- und Nebenwohnsitz
Kann ich eine Personensuche anonym durchführen?
  • Eine vollständig anonyme Personensuche über das Einwohnermeldeamt ist nicht möglich.
  • Für eine einfache Melderegisterauskunft müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben.
  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die gesuchte Person hat das Recht zu erfahren, wer eine erweiterte Auskunft über sie eingeholt hat.
  • Anonyme Suchanfragen können aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet werden.
Einwohnermeldeamt Augsburg

Das Einwohnermeldeamt in Augsburg ist eine staatliche Einrichtung, die sich mit der Verwaltung von Melderegistern befasst. Ein Melderegister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem Informationen über die Einwohner einer Gemeinde gespeichert werden. Das Einwohnermeldeamt in Augsburg ist für die Bearbeitung von Meldungen von Personen, die in Augsburg wohnen oder sich in Augsburg aufhalten, zuständig. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts in Augsburg sind auch für die Ausstellung von Ausweisen und Dokumenten wie Reisepässen und Personalausweisen zuständig. Sie können auch bei Fragen zu den Meldepflichten und bei der Suche nach Meldeadressen in Augsburg beraten.
Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Schwaben
Einwohner 296.478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen 86150–86199
Vorwahl 0821
Adresse der Stadtverwaltung Rathausplatz 1, 86150 Augsburg
Website www.augsburg.de
Ortsteile Augsburg

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Bei einer Melderegisterauskunft werden weitere Daten zur Person, z.B. der Familienstand, Namen der Kinder oder vorherige Adressen aus Datenschutzgründen vom Amt nicht mitgeteilt.