Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:
Jede Person oder Organisation:
Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:
Behörden und öffentliche Stellen:
Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):
Eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt läuft typischerweise wie folgt ab:
Antragstellung:
Bearbeitung:
Ergebnismitteilung:
Gebührenerhebung:
Bei erweiterter Auskunft:
Der gesamte Prozess kann je nach Arbeitsaufkommen und Art der Anfrage einige Tage bis wenige Wochen dauern.
Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab: