Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:
Jede Person oder Organisation:
Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:
Behörden und öffentliche Stellen:
Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind: