Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind: