Einwohnermeldeamt Auskunft Hausen im Wiesental

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Einwohnermeldeamt24 Hausen im Wiesental
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Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

Was ist eine Zweitwohnung und wann brauche ich sie?

Eine Zweitwohnung ist:

  • Ein zusätzlicher Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz.
  • Oft genutzt von Berufspendlern, Studenten oder bei Fernbeziehungen.
  • Muss beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
  • Kann in einigen Gemeinden zweitwohnungssteuerpflichtig sein.
Welche Aufgaben erfüllt das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt hat folgende Hauptaufgaben:

  • An-, Um- und Abmeldungen bearbeiten
  • Melderegister führen und aktualisieren
  • Meldebescheinigungen ausstellen
  • Auskünfte aus dem Melderegister erteilen
  • Bei der Organisation von Wahlen unterstützen
  • Personalausweise und Reisepässe beantragen und ausgeben
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung des Melderegisters
  • Auskunft aus dem Melderegister (z.B. für Behörden)
  • Verwaltung von Personalausweisen und Reisepässen
  • Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Was ist eine erweiterte Melderegisterauskunft?

Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:

  • Sie kann nur mit Nachweis eines berechtigten Interesses beantragt werden.
  • Zusätzliche Informationen können sein: frühere Namen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Sterbedatum.
  • Berechtigte Interessen können rechtliche, wirtschaftliche oder öffentliche Gründe sein.
  • Die Gebühren sind höher als bei einer einfachen Auskunft.
  • Die betroffene Person wird über die erteilte Auskunft informiert.
Einwohnermeldeamt Hausen im Wiesental

Hausen im Wiesental ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Lörrach. Sie liegt im mittleren Wiesental und ist als Heimatort des badischen Dichters Johann Peter Hebel bekannt. Eine erste gesicherte und ausführliche Erwähnung des Dorfes erfolgte 1362.[2] Vom 17. bis 19. Jahrhundert beherbergte Hausen eines der wichtigsten Eisenwerke der Markgrafschaft und später des Großherzogtums Baden, ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Textilindustrie für das Dorf prägend. Die Gemeinde Hausen zählt 2371 Einwohner und erstreckt sich über eine 514 Hektar große Gemarkung; zu ihr gehören außer dem gleichnamigen Dorf keine weiteren Ortschaften.
BundeslandBaden-Württemberg
RegierungsbezirkFreiburg
LandkreisLörrach
Einwohner2317 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl79688
Vorwahl07622
Bahnhofstraße 9, 79688 Hausen im Wiesental
Bahnhofstraße 9, 79688 Hausen im Wiesental 79688 DE
Adressen:
1. Rathaus Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental

2. Bürgeramt Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental

3. Ordnungsamt Hausen im Wiesental
Hauptstraße 15
79688 Hausen im Wiesental

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Ist die Person in einen anderen Ort verzogen, so teilt das Amt dies ebenfalls mit. Ob diese Adresse aktuell ist, ist dem örtlichen Einwohnermeldeamt jedoch nicht bekannt. Um dies herauszufinden, ist eine weitere Melderegisterauskunft beim Ort des Wegzuges erforderlich.