Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt: