Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden: