Einwohnermeldeamt Auskunft Sonnen

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Einwohnermeldeamt24 Sonnen
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Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Sonnen - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland (auch bei vorübergehendem Aufenthalt über 6 Monate)
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Wofür benötige ich eine Meldebestätigung?

Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:

  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Anmeldung bei Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, etc.)
  • Beantragung bestimmter Sozialleistungen
  • Nachweis des Wohnsitzes bei Behörden oder Arbeitgebern
  • Anmeldung eines Fahrzeugs
Einwohnermeldeamt Sonnen

BundeslandBayern
RegierungsbezirkNiederbayern
LandkreisPassau
Einwohner1428 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl94164
Vorwahlen08584 und 08586
Schulstr. 2, 94164 Sonnen
Schulstr. 2, 94164 Sonnen 94164 DE
OrtsteileBinderhgel, Bognerwies, Bruckleiten, Brunnermhle, Draxlweg, Großrathberg, Grubwies, Grbwies, Haidensäg, Haselberg, Herrnholz, Hinterau, Holzgattern, Kleinrathberg, Oberneureutherwaid, Obernstein, Pufferwies, Rannaberg, Rehleiten, Riendlhäuser, Roßau, Sägwies, Schauberg, Schneideröden, Schönberg, Schönwiese, Sonnen, Sperlbrunn, Spiesbrunn, Steindlberg, Steinerfurth, Stinglwiese, Thierham, Binderhügel, Bognerwies, Bruckleiten, Brunnermühle, Draxlweg, Großrathberg, Grubwies
Adressen:
1. Rathaus Sonnen
Hauptstraße 23
12345 Sonnen

2. Ordnungsamt Sonnen
Parkstraße 12
12345 Sonnen

3. Bürgeramt Sonnen
Bahnhofstraße 5
12345 Sonnen

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Über diese Meldung kann eine Auskunft beantragt werden, die sogenannte Meldeauskunft. Im Rahmen dieser Auskunft teilt das örtliche Meldeamt mit, an welcher Adresse im Ort die Person aktuell registriert ist.