Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn: