Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:
Um eine Auskunftssperre zu beantragen:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:
Jede Person oder Organisation:
Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:
Behörden und öffentliche Stellen:
Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):