Einwohnermeldeamt Auskunft Trippstadt

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Einwohnermeldeamt24 Trippstadt
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

Welche Aufgaben erfüllt das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt hat folgende Hauptaufgaben:

  • An-, Um- und Abmeldungen bearbeiten
  • Melderegister führen und aktualisieren
  • Meldebescheinigungen ausstellen
  • Auskünfte aus dem Melderegister erteilen
  • Bei der Organisation von Wahlen unterstützen
  • Personalausweise und Reisepässe beantragen und ausgeben
In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Eine Abmeldung ist erforderlich:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Was ist eine Zweitwohnung und wann brauche ich sie?

Eine Zweitwohnung ist:

  • Ein zusätzlicher Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz.
  • Oft genutzt von Berufspendlern, Studenten oder bei Fernbeziehungen.
  • Muss beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
  • Kann in einigen Gemeinden zweitwohnungssteuerpflichtig sein.
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Was macht das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von Wohnsitzen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Verwaltung des Melderegisters
  • Auskunftserteilung aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei Wahlen und Volkszählungen
Einwohnermeldeamt Trippstadt

Trippstadt ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd an, innerhalb derer sie gemessen an der Einwohnerzahl die größte Ortsgemeinde darstellt. Trippstadt ist ein staatlich anerkannter Luftkurort.[2]

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Kaiserslautern
Einwohner 2885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 67705
Vorwahl 06306
Adresse der Verbandsverwaltung Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl
Ortsteile Antonihof, Bartelsberg, Gutenbrunnen, Hasenberg, Heidenkopf, Hubertushaus, Immenhof, Johanniskreuz, Karlsthal, Karlsthalhäuschen, KlugscheMhle, Langensohl, Lauberhof, Meiserspring, Meiserthal, MittlererHammer, Neuhöferthal, Neuhof, ObererHammer, Sägemhle, Schmelz, Tiefenteich, UntererHammer, Willensteinerhof, Willensteinermhle, Antonihof, Bartelsberg, Gutenbrunnen, Hasenberg, Heidenkopf, Hubertushaus, Immenhof, Johanniskreuz, Karlsthal, Karlsthalhäuschen, KlugscheMühle, Langensohl, Lauberhof, Meiserspring, Meiserthal
Adressen:
1. Gemeinde Trippstadt
Hauptstraße 14
67705 Trippstadt

2. Ortsgemeinde Trippstadt
Kirchstraße 11
67705 Trippstadt

3. Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Hauptstraße 1
66877 Ramstein-Miesenbach

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Alle Einwohner, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu anzumelden.