Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister: