Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Sie müssen sich abmelden: