Um eine Auskunftssperre zu beantragen:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben: