Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten: