Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:
Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich: