Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden: