Einwohnermeldeamt24
DE
MENU
Home
Datenschutzerklärung
FAQ
Impressum/Kontakt
Einwohnermeldeamt Auskunft Augsburg
Einwohnermeldeamt24 ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist?
Wir finden jeden!
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.
Benötigen Sie eine
Meldebescheinigung
? Dann klicken Sie hier
Meldebescheinigung Online anfordern
Personensuche Augsburg - Daten der gesuchten Person
Vorname
Name
Frühere Adresse
(falls vorhanden)
Straße & Haus-Nr
Ort
PLZ
Land
Deutschland
Österreich
Geburtsdatum
Hinweise
Von wann ist die Adresse ca?
<Bitte auswählen>
0-5 Jahre
6-10 Jahre
11-20 Jahre
21-30 Jahre
31-50 Jahre
Über 50 Jahre
Hiermit bestelle ich
Zahlungsart wählen
Die Gesamtkosten betragen:
0,00
€
Kontoinhaber
BLZ
Kontonummer
Kontoinhaber
IBAN
BIC
Ihre Daten
Vor- und Nachname
Email
Handy-Nummer
Straße & Haus-Nr
Postleitzahl
Ort
Land
Deutschland
Österreich
Schweiz
Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere
Ich habe das mir zustehende
Widerrufsrecht
zur Kenntnis genommen
Hiermit bestätige ich das ich die von Ihnen erhaltenen Meldeamtsdaten
nicht
für Adresshandel und Werbung benutzen werde
Kostenpflichtig bestellen
Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere
Datenschutzerklärung
, Abschnitt Bestellbearbeitung.
Hinweis zum
Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.
FAQ
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?
Um eine Auskunftssperre zu beantragen:
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Kann ich eine Personensuche anonym durchführen?
Eine vollständig anonyme Personensuche über das Einwohnermeldeamt ist nicht möglich.
Für eine einfache Melderegisterauskunft müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben.
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Die gesuchte Person hat das Recht zu erfahren, wer eine erweiterte Auskunft über sie eingeholt hat.
Anonyme Suchanfragen können aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet werden.
Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Wie lange habe ich Zeit, um meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung. In einigen Bundesländern kann die Frist abweichen, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Welche Aufgaben erfüllt das Einwohnermeldeamt?
Das Einwohnermeldeamt hat folgende Hauptaufgaben:
An-, Um- und Abmeldungen bearbeiten
Melderegister führen und aktualisieren
Meldebescheinigungen ausstellen
Auskünfte aus dem Melderegister erteilen
Bei der Organisation von Wahlen unterstützen
Personalausweise und Reisepässe beantragen und ausgeben
Einwohnermeldeamt
Augsburg
Das Einwohnermeldeamt in Augsburg ist eine staatliche Einrichtung, die sich mit der Verwaltung von Melderegistern befasst. Ein Melderegister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem Informationen über die Einwohner einer Gemeinde gespeichert werden. Das Einwohnermeldeamt in Augsburg ist für die Bearbeitung von Meldungen von Personen, die in Augsburg wohnen oder sich in Augsburg aufhalten, zuständig. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts in Augsburg sind auch für die Ausstellung von Ausweisen und Dokumenten wie Reisepässen und Personalausweisen zuständig. Sie können auch bei Fragen zu den Meldepflichten und bei der Suche nach Meldeadressen in Augsburg beraten.
BundeslandBayern
RegierungsbezirkSchwaben
Einwohner296.478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen86150–86199
Vorwahl0821
Rathausplatz 1, 86150 Augsburg
Rathausplatz 1, 86150 Augsburg
86161
DE
Website
www.augsburg.de
OrtsteileAugsburg
Einwohnermeldeamt Augsburg
Registergericht Augsburg
Grundbuchamt Augsburg
Handelsregisterauszug Augsburg
Bebauungsplan Augsburg
Meldebestätigung online Augsburg
Wikipedia Augsburg
Einwohnermeldeamt Nürnberg
Einwohnermeldeamt Bobingen
Einwohnermeldeamt Diedorf
Einwohnermeldeamt Gersthofen
Einwohnermeldeamt Landsberg am Lech
Einwohnermeldeamt Donauwörth
EMA Anfrage Augsburg, Einwohnermeldeamt Auskunft, ema Auskunft, Adresse finden Einwohnermeldeamt, Anfrage Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt adresse erfragen, Meldeadresse herausfinden, Einwohnermeldeamt Anfrage Augsburg
Aktuelle Öffnungszeiten
Einwohnermeldeamt24
×