Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:
Jede Person oder Organisation:
Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:
Behörden und öffentliche Stellen:
Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab: