Einwohnermeldeamt Auskunft Aventoft

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Einwohnermeldeamt24 Aventoft
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Aventoft Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Kann ich verhindern, dass meine Daten aus dem Einwohnermelderegister an Dritte weitergegeben werden?

Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine allgemeine Auskunftssperre beantragen.
  • Es gibt die Option, der Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Gruppen (z.B. Adressbuchverlage) zu widersprechen.
  • Für besondere Fälle (z.B. Gefährdung) können Sie eine erweiterte Auskunftssperre beantragen.
Wie häufig bin ich verpflichtet, meine Adresse beim Einwohnermeldeamt zu aktualisieren?

Sie müssen Ihre Adresse aktualisieren:

  • Bei jedem Umzug innerhalb Deutschlands
  • Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung
  • Bei Änderung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
  • Bei Rückkehr nach längerem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Welche Voraussetzungen müssen für eine Personensuche erfüllt sein?

Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Für eine einfache Melderegisterauskunft:

    • Angabe des vollständigen Namens der gesuchten Person
    • Bei häufigen Namen: zusätzliche Identifizierungsmerkmale (z.B. ungefähres Alter, frühere Wohnorte)
    • Zahlung der Verwaltungsgebühr
  2. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Alle Voraussetzungen der einfachen Auskunft
    • Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. rechtliche oder wirtschaftliche Gründe)
    • Detaillierte Begründung des Auskunftsersuchens
  3. Allgemeine Voraussetzungen:

    • Die gesuchte Person darf keine Auskunftssperre eingerichtet haben
    • Die Daten müssen im Melderegister vorhanden und aktuell sein
    • Der Antragsteller muss seine eigene Identität nachweisen
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung und Aktualisierung des Melderegisters
  • Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
  • Bearbeitung von Anträgen für Personalausweise und Reisepässe
Einwohnermeldeamt Aventoft

Aventoft ist eine Gemeinde an der deutsch-dänischen Grenze im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein. Ein Teil des Gotteskoogs und Rosenkranz liegen im Gemeindegebiet.

Bundesland Schleswig-Holstein
Kreis Nordfriesland
Einwohner 427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 25927
Vorwahl 04664
Adresse der Amtsverwaltung Marktstraße 12, 25899 Niebüll
Website www.aventoft.de
Ortsteile Broderskoog, Döttgebll, Fischerhäuser, Foggebll, Freesmark, Freesott, Gotteskoog, Hungerburg, Kehrwieder, Klindt, Merlingfeld, Merlingmark, Neufeld, Neumark, Nordebll, Ochsholm, Revtoftweg, Ringswarft, Rosenkranz, Schmalfeld, Teglmark, Verlath, Vogelhallig, Broderskoog, Döttgebüll, Fischerhäuser, Foggebüll, Freesmark, Freesott, Gotteskoog, Hungerburg, Kehrwieder, Klindt, Merlingfeld, Merlingmark, Neufeld, Neumark, Nordebüll, Ochsholm, Revtoftweg

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Alle Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.