Einwohnermeldeamt Auskunft Bückeburg

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Einwohnermeldeamt24 Bückeburg
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Bückeburg - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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FAQ

Was ist eine einfache Melderegisterauskunft?

Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:

  • Sie kann von jeder Person oder Organisation beantragt werden.
  • Es muss kein besonderer Grund angegeben werden.
  • Sie enthält nur grundlegende Informationen: Vor- und Familienname, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Bei Wegzug ins Ausland oder Versterben wird dies mitgeteilt, aber keine neue Adresse oder das Sterbedatum.
  • Die Auskunft ist kostenpflichtig, die Gebühren variieren je nach Gemeinde.
Wie aktuell sind die Daten im Melderegister?

Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Grundsätzlich sollten die Daten sehr aktuell sein, da Bürger gesetzlich verpflichtet sind, Änderungen zeitnah zu melden.
  • Umzüge müssen innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
  • Andere Änderungen (z.B. Namensänderungen) werden in der Regel unmittelbar erfasst.
  • Die tatsächliche Aktualität kann variieren, wenn Bürger Änderungen nicht rechtzeitig melden.
  • Behörden tauschen Daten regelmäßig aus, um die Aktualität zu verbessern.
  • Bei Anfragen wird das Datum der letzten Aktualisierung oft mit angegeben.
Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?
Ja, in den meisten Fällen können Sie sich per Post abmelden. Senden Sie dazu das ausgefüllte Abmeldeformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das zuständige Einwohnermeldeamt. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.,
Wofür benötige ich eine Meldebestätigung?

Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:

  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Anmeldung bei Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, etc.)
  • Beantragung bestimmter Sozialleistungen
  • Nachweis des Wohnsitzes bei Behörden oder Arbeitgebern
  • Anmeldung eines Fahrzeugs
In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Einwohnermeldeamt Bückeburg

Bückeburg ist eine Stadt im niedersächsischen Landkreis Schaumburg mit rund 19.000 Einwohnern. Sie war ab 1640/47 Residenzstadt der Grafschaft Schaumburg-Lippe, ab 1807 des Fürstentums und von 1919 bis 1946 Hauptstadt des republikanischen Freistaats. Bückeburg liegt etwa 50 Kilometer westlich von Hannover und 10 Kilometer östlich von Minden am Höhenzug Harrl und grenzt westlich, südlich und nördlich unmittelbar an das Land Nordrhein-Westfalen. Die Stadt ist Sitz des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes.
BundeslandNiedersachsen
LandkreisSchaumburg
Einwohner19.336 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl31675
Vorwahlen05722, 0571
Marktplatz 2–4, 31675 Bückeburg
Marktplatz 2–4, 31675 Bückeburg 31675 DE
OrtsteileBergdorf, Luhden-Selliendorf, Müsingen

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Bei einer Melderegisterauskunft werden weitere Daten zur Person, z.B. der Familienstand, Namen der Kinder oder vorherige Adressen aus Datenschutzgründen vom Amt nicht mitgeteilt.