Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Behördliche Anfragen:
Bei Auskunftssperren:
Sonderregelungen: