Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen: