Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Allgemeine Voraussetzungen:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:
Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich: