Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:
Anmeldepflichtig sind:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft: