Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Allgemeine Voraussetzungen:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert: