Einwohnermeldeamt Auskunft Bernstorf

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Einwohnermeldeamt24 Bernstorf
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Bernstorf - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Gibt es Fristen zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt?

Ja, es gibt Fristen:

  • In den meisten Bundesländern müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung anmelden.
  • Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Die genaue Frist kann je nach Bundesland variieren, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Welche Informationen werden im Einwohnermelderegister gespeichert?

Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:

  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
  • Aktuelle und frühere Adressen
  • Staatsangehörigkeit und Familienstand
  • Religionszugehörigkeit (wenn angegeben)
  • Ausweis- und Passnummern
  • Informationen zu gesetzlichen Vertretern (bei Minderjährigen)
Was macht das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von Wohnsitzen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Verwaltung des Melderegisters
  • Auskunftserteilung aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei Wahlen und Volkszählungen
Kann ich eine andere Person bevollmächtigen, meine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen?

Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:

  • Sie benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht.
  • Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die ausgefüllten Anmeldeformulare vorlegen.
  • In einigen Fällen kann eine persönliche Vorsprache dennoch erforderlich sein, besonders bei der ersten Anmeldung in Deutschland.
Wird die gesuchte Person über die Anfrage informiert?

Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Die Person wird in der Regel nicht informiert.
    • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Information.
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Die betroffene Person muss über die erteilte Auskunft und den Empfänger informiert werden.
    • Dies geschieht in der Regel schriftlich durch das Einwohnermeldeamt.
  3. Behördliche Anfragen:

    • Bei Anfragen von Behörden erfolgt meist keine Information der betroffenen Person.
  4. Bei Auskunftssperren:

    • Wenn eine Anfrage trotz Auskunftssperre erfolgt, wird die betroffene Person in der Regel informiert.
  5. Sonderregelungen:

    • In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die eine Information auch bei einfachen Auskünften vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
Einwohnermeldeamt Bernstorf

Bernstorf ist eine Gemeinde im Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern . Sie wird vom Amt Grevesmühlen-Land mit Sitz in der Stadt Grevesmühlen, die eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt bildet, verwaltet.
BundeslandMecklenburg-Vorpommern
LandkreisNordwestmecklenburg
Einwohner359 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl23936
Vorwahl03881
Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen
Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen 23936 DE

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Bei einer Melderegisterauskunft werden weitere Daten zur Person, z.B. der Familienstand, Namen der Kinder oder vorherige Adressen aus Datenschutzgründen vom Amt nicht mitgeteilt.