Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Anmeldepflichtig sind:
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft: