Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Eine Abmeldung ist erforderlich: