Einwohnermeldeamt Auskunft Bolsterlang

Einwohnermeldeamt24 ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Einwohnermeldeamt24 Bolsterlang
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Bolsterlang - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland (auch bei vorübergehendem Aufenthalt über 6 Monate)
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
Wer darf eine Einwohnermeldeamtsanfrage stellen und welche Daten erhält man?

Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:

  1. Jede Person oder Organisation:

    • Darf eine einfache Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhält Vor- und Familienname, Doktorgrad, aktuelle Anschrift
  2. Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:

    • Können eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhalten zusätzliche Daten wie Geburtsdatum, frühere Anschriften etc.
    • Müssen das berechtigte Interesse nachweisen
  3. Behörden und öffentliche Stellen:

    • Haben Zugriff auf umfangreichere Daten für dienstliche Zwecke
    • Benötigen in der Regel keine Begründung
  4. Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):

    • Erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu relevanten Daten
Wie lange habe ich Zeit, um meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung. In einigen Bundesländern kann die Frist abweichen, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Muss ich mein Visum beim Einwohnermeldeamt vorlegen?
  • Für EU-Bürger: In der Regel nicht erforderlich.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Ja, Sie müssen in der Regel Ihr Visum oder Ihren Aufenthaltstitel vorlegen.
  • Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente mitzubringen, um den Anmeldeprozess zu erleichtern.
Kann ich über das Einwohnermeldeamt den Aufenthaltsort einer Person ermitteln?
  • Ja, über eine Melderegisterauskunft können Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfragen.
  • Für eine einfache Auskunft benötigen Sie den vollständigen Namen und idealerweise weitere Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person.
  • Bei häufigen Namen kann es notwendig sein, zusätzliche Informationen wie das Geburtsdatum anzugeben.
  • Beachten Sie, dass eine Auskunftssperre oder andere Einschränkungen die Auskunft verhindern können.
  • Der genaue Aufenthaltsort (z.B. bei vorübergehender Abwesenheit) wird nicht mitgeteilt, nur die Meldeadresse.
Einwohnermeldeamt Bolsterlang

Bolsterlang ist eine Gemeinde im Landkreis Oberallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe mit Sitz in Fischen im Allgäu. Der Ort ist Mitglied des deutsch-österreichischen Gemeinschaftprojekts Naturpark Nagelfluhkette.
BundeslandBayern
RegierungsbezirkSchwaben
LandkreisOberallgäu
Einwohner1140 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl87538
Vorwahl08326
Rathausweg 4, 87538 Bolsterlang
Rathausweg 4, 87538 Bolsterlang 87538 DE
OrtsteileBauhof, Kierwang, Sonderdorf, Bauhof, Kierwang, Sonderdorf

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Jede Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet hat, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.