Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:
Jede Person oder Organisation:
Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:
Behörden und öffentliche Stellen:
Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden: