Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft: