Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für: