Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Allgemeine Voraussetzungen:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.
Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind: