Ja, es gibt Fristen:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden: