Einwohnermeldeamt Auskunft Deggendorf

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Einwohnermeldeamt24 Deggendorf
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Deggendorf - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Kann ich eine andere Person bevollmächtigen, meine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen?

Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:

  • Sie benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht.
  • Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die ausgefüllten Anmeldeformulare vorlegen.
  • In einigen Fällen kann eine persönliche Vorsprache dennoch erforderlich sein, besonders bei der ersten Anmeldung in Deutschland.
Wer darf eine Einwohnermeldeamtsanfrage stellen und welche Daten erhält man?

Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:

  1. Jede Person oder Organisation:

    • Darf eine einfache Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhält Vor- und Familienname, Doktorgrad, aktuelle Anschrift
  2. Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:

    • Können eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhalten zusätzliche Daten wie Geburtsdatum, frühere Anschriften etc.
    • Müssen das berechtigte Interesse nachweisen
  3. Behörden und öffentliche Stellen:

    • Haben Zugriff auf umfangreichere Daten für dienstliche Zwecke
    • Benötigen in der Regel keine Begründung
  4. Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):

    • Erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu relevanten Daten
Wie lange habe ich Zeit, um meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung. In einigen Bundesländern kann die Frist abweichen, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Einwohnermeldeamt Deggendorf

Deggendorf ist eine Große Kreisstadt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf. Die Hochschulstadt wird aufgrund ihrer Lage im Donautal, in der Nähe der Mündung der Isar, am Fuße der Berge des bayerischen Waldes auch als „Tor zum Bayerischen Wald“ bezeichnet und rühmt sich, auf der „Sonnenseite des Waldes“ zu liegen. In Deggendorf fand 2014 die Bayerische Landesgartenschau statt.
BundeslandBayern
RegierungsbezirkNiederbayern
LandkreisDeggendorf
Einwohner34.454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen94469,94526 (Lehmberg)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl0991
Franz-Josef-Strauß-Straße 3, 94469 Deggendorf
Franz-Josef-Strauß-Straße 3, 94469 Deggendorf 94469 DE
OrtsteileAletsberg, Altholz, Bruckhof, Einkind, Kobelsberg, Kohlberg, Kohlhof, Neumhle, Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandelbach, Oberperlasberg, Schalterbach, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Thannberg, Ufersbach, Unterdippling, Uttobrunn, Aletsberg, Altholz, Bruckhof, Einkind, Kobelsberg, Kohlberg, Kohlhof, Neumühle, Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandelbach, Oberperlasberg, Schalterbach, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Thannberg, Ufersbach

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Alle Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.