Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Um eine Auskunftssperre zu beantragen: