Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Allgemeine Voraussetzungen:
Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert: