Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen: