Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Behördliche Anfragen:
Bei Auskunftssperren:
Sonderregelungen:
In diesem Fall:
Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:
Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister: