Einwohnermeldeamt Auskunft Essen

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Einwohnermeldeamt24 Essen
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
  • Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
  • Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
  • Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Kann ich meine Adresse auch aus dem Ausland beim Einwohnermeldeamt ändern?
Ja, Sie können Ihre Adresse auch aus dem Ausland ändern. Kontaktieren Sie dafür das zuständige Einwohnermeldeamt per E-Mail oder Post. In einigen Fällen ist auch eine Online-Änderung möglich. Beachten Sie, dass Sie möglicherweise beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente einreichen müssen.
Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?

Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:

  • Senden Sie das ausgefüllte Abmeldeformular mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments.
  • Erkundigen Sie sich vorab, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
  • Bei Umzug ins Ausland ist oft eine persönliche Abmeldung erforderlich.
Einwohnermeldeamt Essen

Essen ist eine Großstadt im Zentrum des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr. Aufgrund ihrer regionalen Bedeutung, Skyline und Lage wird die Stadt Essen manchmal als „Hauptstadt des Ruhrgebiets“ bezeichnet.[2] Essen ist nach Köln, Düsseldorf und Dortmund die viertgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen und eines der Oberzentren. Die kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Düsseldorf zählt mit ihren rund 585.000 Einwohnern zu den zehn größten Städten Deutschlands. Essen ist als bedeutender Industriestandort Sitz bekannter Großunternehmen und mit der 1972 gegründeten Universität-Gesamthochschule, die 2003 mit der Universität am Nachbarstandort in Duisburg zur Universität Duisburg-Essen fusionierte, auch Hochschulstandort. Im Jahre 1958 wurde die Stadt Sitz des neugegründeten Bistums Essen.

Bundesland Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner 579.432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen 45127–45359
Vorwahlen 0201, 02054, 0209
Adresse der Stadtverwaltung Besuchsadresse: Porscheplatz 1, 45127 EssenPostadresse:45121 Essen
Website www.essen.de
Ortsteile Addrup, Ahausen, Arkenstede, Barlage, Beverdiek, Bokel, Brook, Darrel, Felde, Herbergen, Hlsenmoor, Lage, Nordholte, Osteressen, Sandloh, Stadtsholte, Uptloh, Addrup, Ahausen, Arkenstede, Barlage, Beverdiek, Bokel, Brook, Darrel, Felde, Herbergen, Hülsenmoor, Lage, Nordholte, Osteressen, Sandloh, Stadtsholte, Uptloh

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Jede Person, die dauerhaft in Deutschland wohnt, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.