Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt: