Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Anmeldepflichtig sind:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen: