Einwohnermeldeamt Auskunft Geiselbach

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Einwohnermeldeamt24 Geiselbach
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Geiselbach Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Welche Aufgaben erfüllt das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt hat folgende Hauptaufgaben:

  • An-, Um- und Abmeldungen bearbeiten
  • Melderegister führen und aktualisieren
  • Meldebescheinigungen ausstellen
  • Auskünfte aus dem Melderegister erteilen
  • Bei der Organisation von Wahlen unterstützen
  • Personalausweise und Reisepässe beantragen und ausgeben
Muss ich mein Visum beim Einwohnermeldeamt vorlegen?
  • Für EU-Bürger: In der Regel nicht erforderlich.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Ja, Sie müssen in der Regel Ihr Visum oder Ihren Aufenthaltstitel vorlegen.
  • Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente mitzubringen, um den Anmeldeprozess zu erleichtern.
In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Wie lange habe ich Zeit, um meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung. In einigen Bundesländern kann die Frist abweichen, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Was mache ich, wenn ich mich abmelden muss, aber noch keine neue Adresse habe?

In diesem Fall:

  1. Melden Sie sich trotzdem ab und geben Sie eine vorläufige Adresse an (z.B. von Verwandten).
  2. Informieren Sie das Einwohnermeldeamt, sobald Ihre endgültige Adresse feststeht.
  3. Bei Umzug ins Ausland können Sie oft "Adresse unbekannt" angeben.
Einwohnermeldeamt Geiselbach

Geiselbach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg.

Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Unterfranken
Landkreis Aschaffenburg
Einwohner 2087 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 63826
Vorwahl 06024
Adresse der Gemeinde Kirchstr. 6, 63826 Geiselbach

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Bei einer Melderegisterauskunft werden weitere Daten zur Person, z.B. der Familienstand, Namen der Kinder oder vorherige Adressen aus Datenschutzgründen vom Amt nicht mitgeteilt.