Einwohnermeldeamt Auskunft Geseke

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Einwohnermeldeamt24 Geseke
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Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?

Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:

  • Senden Sie das ausgefüllte Abmeldeformular mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments.
  • Erkundigen Sie sich vorab, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
  • Bei Umzug ins Ausland ist oft eine persönliche Abmeldung erforderlich.
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung des Melderegisters
  • Auskunft aus dem Melderegister (z.B. für Behörden)
  • Verwaltung von Personalausweisen und Reisepässen
  • Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
  • Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
  • Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
  • Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland (auch bei vorübergehendem Aufenthalt über 6 Monate)
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
Wer ist verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden?

Anmeldepflichtig sind:

  • Alle Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz beziehen
  • Deutsche Staatsbürger und ausländische Staatsangehörige
  • Personen, die länger als 3 Monate in Deutschland bleiben
  • Minderjährige (Anmeldung erfolgt durch Erziehungsberechtigte)
Einwohnermeldeamt Geseke

Geseke ist eine Mittelstadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und gehört zum Kreis Soest. Die Stadt weist kontinuierliche Besiedlungsspuren seit der Bronzezeit auf. Im Mittelalter war sie über Jahrhunderte die wichtigste Grenzstadt des Herzogtum Westfalen, d. h. des Kölner Erzbischofs und Kurfürsten, gegenüber dem Erzbistum Paderborn. Geseke gehörte als sogenannte Beistadt von Soest der mittelalterlichen Hanse an und ist heute Mitglied im Hansebund der Neuzeit. Die Stadt war bis in das 19. Jahrhundert landwirtschaftlich geprägt und erlebte dann durch die Eisenbahnanbindung, den Aufschwung der Zementindustrie und einer Eisengießerei den Sprung in die Neuzeit. Heute sind zwei von der IHK ausgezeichnete Weltmarktführer und diverse mittelgroße mittelständische Betriebe vor Ort tätig. Zudem gehört Geseke zu den wenigen kreisangehörigen Städten, die seit Jahrzehnten wachsen und deren Einwohnerzahl durch die Lage zwischen Lippstadt und Paderborn auch in den nächsten Jahren weiter wachsen soll.
BundeslandNordrhein-Westfalen
RegierungsbezirkArnsberg
KreisSoest
Einwohner21.411 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl59590
Vorwahlen02942, 02954, 02941
An der Abtei 1, 59590 Geseke
An der Abtei 1, 59590 Geseke 59590 DE
Websitewww.geseke.de
OrtsteileBönninghausen, Bönninghausen

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