Einwohnermeldeamt Auskunft Gießen

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Einwohnermeldeamt24 Gießen
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Gießen - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Wer darf eine Einwohnermeldeamtsanfrage stellen und welche Daten erhält man?

Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:

  1. Jede Person oder Organisation:

    • Darf eine einfache Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhält Vor- und Familienname, Doktorgrad, aktuelle Anschrift
  2. Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:

    • Können eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhalten zusätzliche Daten wie Geburtsdatum, frühere Anschriften etc.
    • Müssen das berechtigte Interesse nachweisen
  3. Behörden und öffentliche Stellen:

    • Haben Zugriff auf umfangreichere Daten für dienstliche Zwecke
    • Benötigen in der Regel keine Begründung
  4. Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):

    • Erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu relevanten Daten
Welche Aufgaben erfüllt das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt hat folgende Hauptaufgaben:

  • An-, Um- und Abmeldungen bearbeiten
  • Melderegister führen und aktualisieren
  • Meldebescheinigungen ausstellen
  • Auskünfte aus dem Melderegister erteilen
  • Bei der Organisation von Wahlen unterstützen
  • Personalausweise und Reisepässe beantragen und ausgeben
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung und Aktualisierung des Melderegisters
  • Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
  • Bearbeitung von Anträgen für Personalausweise und Reisepässe
Kann ich meine Adresse auch aus dem Ausland beim Einwohnermeldeamt ändern?
Ja, Sie können Ihre Adresse auch aus dem Ausland ändern. Kontaktieren Sie dafür das zuständige Einwohnermeldeamt per E-Mail oder Post. In einigen Fällen ist auch eine Online-Änderung möglich. Beachten Sie, dass Sie möglicherweise beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente einreichen müssen.
Wird die gesuchte Person über die Anfrage informiert?

Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Die Person wird in der Regel nicht informiert.
    • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Information.
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Die betroffene Person muss über die erteilte Auskunft und den Empfänger informiert werden.
    • Dies geschieht in der Regel schriftlich durch das Einwohnermeldeamt.
  3. Behördliche Anfragen:

    • Bei Anfragen von Behörden erfolgt meist keine Information der betroffenen Person.
  4. Bei Auskunftssperren:

    • Wenn eine Anfrage trotz Auskunftssperre erfolgt, wird die betroffene Person in der Regel informiert.
  5. Sonderregelungen:

    • In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die eine Information auch bei einfachen Auskünften vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
Einwohnermeldeamt Gießen

Die mittelhessische Universitätsstadt Gießen im gleichnamigen Landkreis ist mit ca. 88.000 Einwohnern die siebtgrößte Stadt Hessens und eine der sieben Sonderstatusstädte des Landes. Als Sitz eines Regierungsbezirks und des Landkreises ist sie Verwaltungszentrum Mittelhessens, bedeutender Verkehrsknotenpunkt und eines der Oberzentren der Region. Mit dem zehn Kilometer westlich gelegenen Wetzlar im Lahn-Dill-Kreis bildet die Stadt einen Agglomerationsraum mit etwa 200.000 Einwohnern, in der näheren Region kommt man auf ca. 320.000 Einwohner. In weiterer Entfernung liegen die Städte Marburg lahnaufwärts, Fulda jenseits des Vogelsbergs, Siegen in Südwestfalen, Friedberg und Bad Nauheim im Wetteraukreis sowie Limburg an der Lahn am Rande des Westerwalds.

Bundesland Hessen
Regierungsbezirk Gießen
Landkreis Gießen
Einwohner 91.255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen 35390, 35392, 35394, 35396, 35398
Vorwahl 0641
Adresse der Stadtverwaltung Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Website www.giessen.de
Ortsteile Oberhof, Unterhof

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Über diese Meldung kann eine Auskunft beantragt werden, die sogenannte Meldeauskunft. Im Rahmen dieser Auskunft teilt das örtliche Meldeamt mit, an welcher Adresse im Ort die Person aktuell registriert ist.