Einwohnermeldeamt Auskunft Giessen

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Einwohnermeldeamt24 Giessen
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Giessen - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung und Aktualisierung des Melderegisters
  • Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
  • Bearbeitung von Anträgen für Personalausweise und Reisepässe
Welche Arten von Personensuchen bietet das Einwohnermeldeamt an?

Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Enthält Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift
    • Kann von jedem beantragt werden
    • Kein Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Enthält zusätzliche Informationen wie Geburtsdatum, frühere Namen, frühere Anschriften
    • Erfordert den Nachweis eines berechtigten Interesses
    • Wird nur in begründeten Fällen erteilt

Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.

Was ist eine einfache Melderegisterauskunft?

Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:

  • Sie kann von jeder Person oder Organisation beantragt werden.
  • Es muss kein besonderer Grund angegeben werden.
  • Sie enthält nur grundlegende Informationen: Vor- und Familienname, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Bei Wegzug ins Ausland oder Versterben wird dies mitgeteilt, aber keine neue Adresse oder das Sterbedatum.
  • Die Auskunft ist kostenpflichtig, die Gebühren variieren je nach Gemeinde.
Wie läuft eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt ab?

Eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt läuft typischerweise wie folgt ab:

  1. Antragstellung:

    • Online über die Website des Einwohnermeldeamts oder persönlich vor Ort
    • Angabe der erforderlichen Daten zur gesuchten Person
    • Bei erweiterter Auskunft: Darlegung des berechtigten Interesses
  2. Bearbeitung:

    • Prüfung der Angaben und ggf. des berechtigten Interesses
    • Suche im Melderegister
  3. Ergebnismitteilung:

    • Bei erfolgreicher Suche: Übermittlung der zulässigen Informationen
    • Bei erfolgloser Suche: Information über das negative Suchergebnis
  4. Gebührenerhebung:

    • Berechnung und Einzug der Verwaltungsgebühr
  5. Bei erweiterter Auskunft:

    • Information der gesuchten Person über die erteilte Auskunft

Der gesamte Prozess kann je nach Arbeitsaufkommen und Art der Anfrage einige Tage bis wenige Wochen dauern.

Kann ich verhindern, dass meine Daten aus dem Einwohnermelderegister an Dritte weitergegeben werden?

Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine allgemeine Auskunftssperre beantragen.
  • Es gibt die Option, der Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Gruppen (z.B. Adressbuchverlage) zu widersprechen.
  • Für besondere Fälle (z.B. Gefährdung) können Sie eine erweiterte Auskunftssperre beantragen.
Einwohnermeldeamt Gießen

Die mittelhessische Universitätsstadt Gießen im gleichnamigen Landkreis ist mit ca. 88.000 Einwohnern die siebtgrößte Stadt Hessens und eine der sieben Sonderstatusstädte des Landes. Als Sitz eines Regierungsbezirks und des Landkreises ist sie Verwaltungszentrum Mittelhessens, bedeutender Verkehrsknotenpunkt und eines der Oberzentren der Region. Mit dem zehn Kilometer westlich gelegenen Wetzlar im Lahn-Dill-Kreis bildet die Stadt einen Agglomerationsraum mit etwa 200.000 Einwohnern, in der näheren Region kommt man auf ca. 320.000 Einwohner. In weiterer Entfernung liegen die Städte Marburg lahnaufwärts, Fulda jenseits des Vogelsbergs, Siegen in Südwestfalen, Friedberg und Bad Nauheim im Wetteraukreis sowie Limburg an der Lahn am Rande des Westerwalds.
BundeslandHessen
RegierungsbezirkGießen
LandkreisGießen
Einwohner91.255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen35390, 35392, 35394, 35396, 35398
Vorwahl0641
Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Berliner Platz 1, 35390 Gießen 35390 DE
OrtsteileOberhof, Unterhof

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Bei einer Melderegisterauskunft erhalten sie den vollen Name der Person, inklusive aller Vornamen und eventuell vorhandener akademischer Titel.